Velbert Grundsteuerreform: „In der Summe werden wir nicht mehr oder weniger einnehmen“

Velbert · Der Velberter Kämmerer Christoph Peitz sieht die Veränderungen für Hausbesitzer in der Neubewertung der Messwerte.

Die Grundsteuerreform betrifft alle Besitzer von Immobilien, auch die Bewohner und Hauseigentümer des „Wimmersberger Südblicks“ am Rande von Tönisheide.

Foto: Ulrich Bangert

Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte. Mit ihr werden unter anderem Schulen, Kindergärten, Büchereien sowie die Erhaltung und der Ausbau der Infrastruktur finanziert. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die bisherige Rechtslage der Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert für verfassungswidrig erklärt. Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz wurde 2019 eine gesetzliche Neureglung geschaffen.