Velbert/Kreis Mettmann Auch nach Wegfall der Energiepreisbremsen kann Anspruch auf Unterstützung bestehen

Velbert · Verbraucherschützer: Wer über ein regelmäßiges Einkommen verfügt, erhält bei hohen Heizkosten unter gewissen Bedingungen Sozialleistungen.

Mit Stufe zwei am Thermostat des Heizkörpers erreicht man eine Raumtemperatur von etwa 16 Grad.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Die infolge der Energiekrise eingeführten Preisbremsen bei Gas, Strom und Fernwärme haben in diesem Jahr für finanzielle Entlastung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern geführt. Allerdings laufen die Energiepreisbremsen zum 31. Dezember aus. „Verbraucher, die derzeit noch an teurere Energieverträge gebunden sind und nicht zeitnah in preiswertere Tarife wechseln können, bekommen das Auslaufen der Preisbremsen im kommenden Jahr finanziell zu spüren“, sagt Kolja Ofenhammer, Fachexperte für Energieschulden und Sozialrecht der Verbraucherzentrale NRW. Höhere monatliche Nebenkosten an Vermieter oder steigende Abschläge an Energieversorger können die Folge sein.