Velbert/Wuppertal Landgericht gibt Bewährung nach Kindesmissbrauch durch Stiefvater

Velbert/Wuppertal · Der schwere sexuelle Übergriff fand im Sommer 2018 in einer Laube einer Velberter Kleingartenanlage statt.

Um in Freiheit zu bleiben, muss er 4800 Euro als erste Wiedergutmachung an den Stiefsohn zahlen und sich in Sexualtherapie begeben. 

Foto: dpa/Uwe Anspach

Nach seinem Geständnis über den sexuellen Missbrauch eines Stiefsohns erhält ein Velberter (48) Bewährung. Der nicht vorbestrafte Mann braucht ein Jahr und zehn Monate Freiheitsstrafe nicht zu verbüßen, wenn er richterliche Auflagen einhält. Das Urteil des Landgerichts Wuppertal ist rechtskräftig. Der Mann hat einen schweren Übergriff vom Sommer 2018 in einer Kleingarten-Laube in Velbert zugegeben. Geschädigter war der damals 13 Jahre alte Sohn seiner Frau; während der Tat schlief ein Geschwisterkind im selben Raum.