Als eine zentrale Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit, Luft-, Lärm und Klimaschutz in den Städten beantragte ein Bürger nach Paragraf 24 der Gemeindeordnung, dass in Velbert überall wo es möglich ist, die Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer begrenzt wird. Als besonders dringlich sah der Petent Tempo 30 auf der Bogenstraße ab der Schützenstraße und der Wilhelmstraße an.
Velbert-Neviges Bürgerantrag einstimmig abgelehnt: Kein Tempo 30 auf Bogen- und Wilhelmstraße
Neviges · Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses möchten den Radverkehr zu den Schulen verbessern.
05.12.2024
, 18:51 Uhr