In dem Strafprozess um Selbstjustiz nach einer sexuellen Begegnung zu dritt in einer Nevigeser Wohnung holt das Landgericht Wuppertal ein zusätzliches Gutachten ein: Ein Gerichtsmediziner oder eine -medizinerin soll feststellen, ob die Gesichtsverletzungen des Geschädigten (25) durch einen Schlagring verursacht worden sein können. Die nachträgliche Untersuchung hat der Anwalt des 49 Jahre alten Angeklagten beantragt. Für den geht es um gefährliche Körperverletzung. Der Mann muss sich im selben Verfahren wegen Vorwürfen der Bedrohung verantworten: Er habe einem anderen Mann im Streit um einen Autoverkauf einen Revolver vor das Gesicht gehalten.
Velbert-Neviges/Wuppertal Schlagring-Verletzungen sollen geprüft werden
Neviges/Wuppertal · Prozess um Selbstjustiz in einer Nevigeser Wohnung wurde fortgesetzt.
10.07.2023
, 19:05 Uhr