Um der Gastronomie in den Corona-Jahren zu helfen, wurde die Umsatzsteuer auf Speisen in Restaurants auf den Satz von sieben Prozent reduziert. Seit dem 1. Januar gilt wieder der volle Steuersatz von 19 Prozent auf Speisen, der in gleicher Höhe weiterhin für Getränke besteht. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband gibt keine Empfehlung, wie die einzelnen Unternehmen mit der wieder erhöhten Steuer umgehen. „Jeder Gastronom wird das eigenständig handhaben. Wir gehen aber davon aus, dass viele ihre Preise anpassen“, so Thorsten Hellweg, der Sprecher der Dehoga in Nordrhein-Westfalen.
Velbert-Neviges Neben dem erhöhten Steuersatz kämpfen die Gastronomen mit anderen Kosten
Neviges · Nevigeser Wirte geben die gestiegene Umsatzsteuer unterschiedlich an die Gäste weiter.
10.01.2024
, 17:41 Uhr