Die Verwaltung habe daraufhin einen Gutachter engagiert, der die Schäden feststellen sollte. Dies sei nun geschehen und gegen die Eigentümerin GWG sei ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden. Sie hatte ein Unternehmen mit den Entwässerungsarbeiten beauftragt. Insgesamt geht es um Kosten in Höhe von 13 000 Euro.
Wülfrath Ordnungswidrigkeit: GWG soll zahlen
Wülfrath · Bei den Entwässerungsarbeiten auf dem Gelände des Backsteinhauses neben dem Rathaus sind nach WZ-Informationen die Wurzeln von zwei Bäumen beschädigt worden. Dies betreffe die Zierkirsche und die Blutbuche.
28.01.2023
, 07:03 Uhr