Neviges Uwe Binder hofft auf Gleichbehandlung von Minigolf mit anderem Freiluftsport

Neviges · Der Betreiber der traditionsreichen Anlage sieht die Neugestaltung am Schloss gelassen.

Uwe Binder darf an seinem Minigolfplatz nur Kioskartikel herausgeben, ein Spielbetrieb ist derzeit nicht möglich.

Foto: Ulrich Bangert

„Es tut mir leid: Kein Minigolf, kein Sitzen, nur Getränke und Eis zum Mitnehmen“, spricht Uwe Binder kurz und knapp ins Telefon. „Seitdem klar ist, dass am Sonntag endlich schönes Wetter kommt, erhalte ich täglich 30 bis 40 solcher Anrufe, die sich erkundigen, ob man hier am Hardenberger Schloss Minigolf spielen kann. Ich habe hier drei Angebote: Minigolf, Biergarten und Kiosk, und nur Letzteren darf ich betreiben – ich könnte kotzen.“ Der Inhaber des kleinen Familienunternehmens wählt drastische Worte, um seinen Gemütszustand zu beschreiben. Nach Paragraph 10 der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist der Betrieb von Freizeit- und Vergnügungsstätten, wozu ausdrücklich Minigolfanlagen gehören, untersagt. „Das gilt nach wie vor auch für Genesene und vollständig Geimpfte“, stellt Stadtsprecher Hans-Joachim Blißenbach auf Anfrage der WZ fest. „Wir halten uns an das Infektionsschutzgesetz, das bis zu 30. Juni gilt.“