Velbert/Wuppertal Betrug mit einer fremden Bankkarte: Velberter (32) erhält keine Bewährung

Velbert/Wuppertal · Der Suchtkranke kämpfte vergeblich gegen eine achtmonatige Freiheitsstrafe an.

Teils binnen Stunden zog der Velberter überwiegend zweistellige Beträge unbefugt mit der Karte der ehemaligen Freundin aus Geldautomaten in Velbert und Sprockhövel.

Foto: dpa/Fabian Sommer

In einem Fall um unberechtigte Geldabhebungen mit einer Bankkarte in Velbert erhält ein suchtkranker Angeklagter (32) aus der Innenstadt keine Bewährung. Er hatte sich am Konto einer früheren Freundin bedient, ohne ihre Erlaubnis zu haben. In seiner Berufung vor dem Landgericht in Wuppertal nahm der Mann den Schuldspruch des Velberter Amtsgerichts an. Gegen die Freiheitsstrafe von acht Monaten kämpfte er vergeblich. Drogenentzug unter ärztlicher Aufsicht ist seine letzte Möglichkeit, erneute Haft zu vermeiden. Die Richterinnen und Richter stellten fest: Aussicht auf ein straffreies Leben hat er nur mit einer Therapie.