Die Fraktion der Wählergemeinschaft „Velbert Gemeinsam“ beantragt für die kommende Ratssitzung (Donnerstag, 15. Februar, 17 Uhr, Europasaal, Forum Velbert, Oststraße 20) eine Änderung der Hundesteuersatzung. Die „befristete Befreiung von der Hundesteuer“ ist an bestimmte Vorgaben gebunden. Privatpersonen aus Velbert, die nach dem 1. Januar 2024 einen Hund aus dem Tierheim Velbert oder von einer anderen Velberter Tierschutzorganisation bei sich aufgenommen haben, sollen für zwei Jahre von der Hundesteuer befreit werden. Ausgenommen sind Vierbeiner, die aus dem Ausland importiert wurden. Der erforderliche Antrag soll bürgerfreundlich über ein Online-Formular im Bürger-Service-Portal gestellt werden können. Für Zweithunde und alle weiteren Tierheimhunde, die gleichzeitig gehalten werden, soll es keine Befreiung geben.
Velbert Steuerbefreiung für Hunde aus dem Heim könnte Tierschutzorganisationen entlasten
Velbert · Der Vorschlag der Wählergemeinschaft „Velbert Gemeinsam“ kommt beim Tierschutz gut an.
06.02.2024
, 18:35 Uhr