Velbert Nachdem die Außengastronomie von Gebühren befreit ist, wird über weitere Erleichterungen nachgedacht

Velbert · Nachdem die Außengastronomie von Gebühren befreit ist, wird über weitere Erleichterungen nachgedacht.

Für Kundenstopper, wie hier an der Elberfelder Straße, könnte die Gebühr für eine Sondernutzung wie bei der Außengastronomie wegfallen.

Foto: Ulrich Bangert

Kundenstopper, mit denen Geschäfte in Fußgängerzonen und auf Bürgersteigen die Passanten auf interessante Angebote hinweisen, dürfen in Velbert nicht so ohne weiteres aufgestellt werden. „Der Kommunale Ordnungsdienst hat jetzt alle erfasst, sie sind gebührenpflichtig, es handelt sich um eine Sondernutzung,“ so Daniel Paasch. Der Abteilungsleiter des Ordnungsamtes informierte den Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten und kommunale Ordnung darüber, dass 75 von den erfassten rund 200 Werbeträgern einfach so aufgestellt wurden, ohne die amtliche Genehmigung einzuholen und die fällige Gebühr von 15 Euro zu zahlen.