Velberter muss viereinhalb Jahre in Haft

Der 36-Jährige hatte zusammen mit einem Freund einen Kaufmann mit einem Hammer attackiert. Das Opfer wurde schwer verletzt und ist seitdem auf einem Auge nahezu blind.

Wuppertal/Velbert. Ein 36 Jahre alter Angeklagter aus Velbert soll wegen einer brutalen Hammerattacke für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht in Wuppertal verurteilte den verheirateten Maschinenführer wegen gefährlicher Körperverletzung. Haupttäter soll ein enger Freund gewesen sein. Das Opfer, ein Velberter Kaufmann, wurde schwer verletzt und ist seit dem Angriff auf dem rechten Auge fast blind. Die klare Wertung des Gerichts: „Das war ein hinterlistiger Überfall.“

Der Angeklagte hatte gestanden, am 30. Juni 2016 zusammen mit seinem Komplizen das Opfer auf einem Parkplatz im Industriegebiet Röbbeck abgepasst zu haben. Sie hätten sich hinter Büschen versteckt. Der andere Angreifer habe die Tat geplant. Der Angegriffene habe eine außereheliche Affäre mit dessen Tante unterhalten. Genaueres habe er dazu gar nicht gewusst, hatte der Angeklagte hinzugefügt. Er habe nur wegen der extrem engen Freundschaft mitgemacht. Nun schäme er sich. Das Opfer erlitt schwere Schläge mit dem stumpfen Ende eines Zimmermannshammers, dazu Fausthiebe und Tritte.

Wertung des Gerichts

Der Mann überlebte, weil ein Zeuge einschritt und Hilfe holte. Die Angreifer flohen zunächst. Der mutmaßliche Haupttäter, Sohn einer Velberter Unternehmerfamilie, ist seit dem untergetaucht — womöglich im Ausland. Er ist Sportler und lebte damals zeitweise in der Türkei.

Über Schmerzensgeld hat sich der Angeklagte während des Prozesses mit seinem Opfer geeinigt. 10 000 Euro hat er bereits übergeben, noch weitere 20 000 Euro sind versprochen. Zusätzlich muss er der Krankenkasse Behandlungskosten in unbekannter Höhe ersetzen. Der Angegriffe hat vor Gericht erklärt, das Geld sei ihm eigentlich egal: „Ich will nur mein Auge zurück.“

Er muss nach Angaben seiner Ärzte mit weiteren, schweren Operationen rechnen, ist derzeit arbeitsunfähig, und leidet unter den psychischen Folgen der Tat. Der Staatsanwalt Hauke Pahre hatte eine höhere Strafe für den 36-Jährigen beantragt, die Tat als versuchten Totschlag gewertet.

Antwort der Richter zur Forderung des Staatsanwalts, der die Tat als versuchten Totschlag betrachtet

Seine Einordnung: „Man nimmt einen Zimmermannshammer, um einen Schädel zu durchbrechen.“ Das wiesen die Richter zurück: „Wenn man mit dem Hammer töten will, dann macht man das. Das ist aber nicht geschehen.“ Laut Zeugen habe der mutmaßliche Haupttäter mit dem Werkzeug mitten im Angriff zugeschlagen — weder zu Beginn, noch am Ende. Die schwere Augenverletzung hatten die Männer laut Gericht nicht gewollt. Sie hätten sie während der Tat auch nicht gesehen. Sie hätten nur erkennen können, dass ihr Opfer schwer blutete und sich eine Hand vors Gesicht hielt.

Gegen das Urteil sind noch Rechtsmittel möglich. Der Angeklagte bleibt in Untersuchungshaft, wegen Fluchtgefahr.