Wülfrath Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz

Wülfrath · Drei von zehn Verkaufsstellen haben bei Testkäufen Alkohol an Minderjährige verkauft.

Die jugendlichen Testkäufer waren wieder „erfolgreich“.

Foto: dpa/Silas Stein

„Die Ergebnisse der Kontrollen sind leider nicht ganz so erfreulich wie beim letzten Mal, aber auch nicht so schlecht wie bei vorherigen“, teilte die Leiterin des Ordnungsamtes, Julia Manegold, im jüngsten Ausschuss für Bürgerservice, Ordnung und Feuerwehr (ABOF) mit. Durch das Ordnungsamt wurde mit Beteiligung des Jugendamtes und jeweils zwei Jugendlichen in der Vergangenheit sogenannte Testkäufe bei Einkaufsmärkten, Kiosks und Tankstellen in Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes durchgeführt. In den kontrollierten Verkaufsstellen hat es immer wieder Verkäufe von Alkohol und Tabakwaren an Jugendliche gegeben. Während bei der Kontrolle im November 2023 keine Verstoße gegen das Jugendschutzgesetz notiert wurden, haben wir „am 14. März insgesamt von zehn Verkaufsstellen drei Feststellungen machen müssen. Es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit“, unterstreicht Manegold. Zwei Jugendliche haben unter Kontrolle von Ordnungsamtsmitarbeitern in den entsprechenden Verkaufsstellen alkoholische Getränke sowie E-Zigaretten gekauft, obgleich das entsprechende Alter von 16 oder 18 Jahren noch nicht erreicht war. „Wir werden die Testkäufe in gleicher Frequenz fortführen“, verspricht das Ordnungsamt.