Velbert Welche Fristen sind bei einem Antrag auf Pflegeleistungen zu beachten?

Velbert · Velberter Verbraucherschützer beraten zu den seit 1. Oktober möglichen Verbesserungen für Pflegebedürftige.

Wer Pflegeleistungen beantragt, muss einiges beachten.

Foto: VZ NRW/Adpic

Kaum jemand bezeichnet sich selbst gerne als pflegebedürftig. Deshalb stellen viele Menschen erst spät einen Antrag auf Pflegeleistungen bei ihrer Krankenkasse. Doch Pflegeleistungen gibt es nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung. „Deshalb ist es ratsam, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, wenn man regelmäßig Hilfe im Alltag braucht“, sagt Verena Querling, Pflegerechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW.