Noch hat der Bürgerverein Düssel eine kleine Galgenfrist. Weil sich zur turnusmäßigen Wahl des Vorstandes niemand bereit erklärt hat, den Verein zu leiten, ist der Vorsitzende Thomas Kaulfuß satzungsgemäß noch für ein Jahr zur Leitung des Vereins verpflichtet. Thomas Kaulfuß ließ aber keinen Zweifel daran, dass sich der Verein satzungsgemäß auflösen wird, wenn auch bei der nächsten Jahreshauptversammlung niemand für den Vorsitz zur Verfügung steht. Als emotionslos vorgetragener Aspekt wurde thematisiert, dass das Vereinsvermögen der Kirche zufällt, wenn sich der Verein auflöst. Auch dieses Argument führte nicht dazu, dass sich jemand bereit erklärte, den Vorsitz zu übernehmen.
Bürgerverein Düssel Ein Jahr Galgenfrist für den Traditionsverein in Wülfrath: Droht nun das Ende?
Wülfrath · Thomas Kaulfuß, Vorsitzender des Bürgervereins Düssel, muss laut Satzung des Vereins ein Jahr weitermachen. Steht danach niemand für den Vorsitz zur Verfügung, könnte es das Ende für den Verein bedeuten.
19.03.2025
, 19:00 Uhr