Eine 37 Jahre alte Wülfratherin hat die Geheimzahl zur EC-Konto-Karte eines Bekannten bei ihm abgeschaut und zwei Monate lang ohne sein Wissen Geld von seinem Konto für sich abgehoben, teils mehrfach pro Woche. Die Beute: Mehr als 1800 Euro. Das Urteil für die nicht vorbestrafte Frau für zwölf Abhebungen wurde am Dienstag, 9. November, rechtskräftig, nachdem sie zur Berufungsverhandlung im Landgericht Wuppertal nicht erschienen war. Jede einzelne Tat ist ein schwerer Betrug. Die Wülfratherin braucht ein Jahr Haftstrafe nicht zu verbüßen und darf in Freiheit bleiben, wenn sie Auflagen des Gerichts erfüllt. Ihr Anwalt informierte die Richterinnen und Richter, sie habe zwar Rechtsmittel eingelegt, sie habe sich aber seit Monaten nicht bei ihm gemeldet: „Ich habe vorhin noch vergeblich versucht, sie auf ihrem Handy zu erreichen.“
Wülfrath Konto-Geheimzahl abgeguckt und eingesetzt
Wülfrath/Wuppertal · Bewährungsstrafe für eine 37-jährige Wülfratherin ist jetzt rechtskräftig.
10.11.2021
, 09:09 Uhr