Wahlfehler Urteilsbegründung im Landratswahl-Verfahren liegt vor

Das Gericht sah die Anzeige des Kreises auch ohne zeitlichen Zusammenhang zur Wahl kritisch. Die Linke will am Freitag über eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

Landrat Andreas Coenen (r.) im Januar vor dem Oberverwaltungsgericht Münster.

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Am 17. Januar hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschieden, dass die Landratswahl von 2020 im Kreis Viersen nicht wiederholt werden muss – und damit eine Klage der Partei die Linke abgewiesen. Seit dieser Woche liegt nun auch die ausführliche Urteilsbegründung der Richter vor.