Am 17. Januar hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschieden, dass die Landratswahl von 2020 im Kreis Viersen nicht wiederholt werden muss – und damit eine Klage der Partei die Linke abgewiesen. Seit dieser Woche liegt nun auch die ausführliche Urteilsbegründung der Richter vor.
Wahlfehler Urteilsbegründung im Landratswahl-Verfahren liegt vor
Das Gericht sah die Anzeige des Kreises auch ohne zeitlichen Zusammenhang zur Wahl kritisch. Die Linke will am Freitag über eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht entscheiden.
02.03.2023
, 17:39 Uhr