Neubaugebiet „Auf dem Zanger“ in St. Hubert Anwohner unterliegen vor Gericht

St. Hubert · Anwohner der Straße „Auf dem Zanger“ in St. Hubert sind mit ihrer Klage gegen die Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gescheitert. Möglicherweise ziehen sie nun vors Oberverwaltungsgericht.

Anwohner befürchten zu viel zusätzlichen Verkehr durch das von der Stadt geplante Neubaugebiet in ihrem unmittelbaren Umfeld.

Anwohner befürchten zu viel zusätzlichen Verkehr durch das von der Stadt geplante Neubaugebiet in ihrem unmittelbaren Umfeld.

Foto: Norbert Prümen

(rei) „Bislang hatte die Klage unserer Klienten keinen Erfolg. Aber wir haben gegen dieses Urteil Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt“, erklärt der Düsseldorfer Fachanwalt Alexander Arndt auf eine entsprechende Anfrage. Gemeint ist das Urteil, das nach der Verhandlung am 26. Mai vom Verwaltungsgericht Düsseldorf gefällt worden ist. Ein Anwohnerehepaar, das an der Straße „Auf dem Zanger“ in St. Hubert lebt, hatte über seinen Anwalt Klage gegen eine Baugenehmigung erhoben, die die Stadt Kempen für den Bau eines Mehrfamilienhauses in dem Baugebiet „Auf dem Zanger“ in St. Hubert Anfang Februar 2022 erteilt hatte. Bauherr des geplanten Objektes ist die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft (GWG) Kreis Viersen. Sie plant seit Jahren den Bau von zwei gleich gestalteten Mietshäusern mit jeweils 22 Wohneinheiten. Die Baugenehmigung bezieht sich aber nur auf das erste der beiden Gebäude.