(ure/msc/emy) Die Gastronomen sind zuversichtlich: Sie dürfen ihren Außenbereich für das Publikum wieder öffnen. Grundsätzlich gelte, so teilt die Stadt Kempen mit: Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés, Kantinen, Mensen und anderen gastronomischen Einrichtungen nur im Außenbereich sei zulässig. Gäste und Bedienung müssten einen bestätigten negativen Schnell- oder Selbsttest vorweisen. Außerdem müsse den Gästen ein Sitzplatz oder ein Stehplatz an einer Theke oder einem Stehtisch zugewiesen werden. Diese Bestimmungen gelten für einen Inzidenzwert zwischen 50 und 100. „Sollten wir darunter oder wieder darüber kommen, treten teilweise wieder andere Regelungen in Kraft“, sagt Ariane Müller, Sprecherin der Stadt Kempen.
Außengastronomie wieder geöffnet Große Vorfreude auf den Biergarten im Kreis Viersen
Kreis Viersen · Restaurants, Bistros oder Eiscafés zählen immer mehr Reservierungswünsche. Ab dem 15. Mai darf die Außengastronomie unter Auflagen wieder öffnen. Zwingend notwendig ist ein aktueller, negativer Schnelltest.
15.05.2021
, 06:00 Uhr