Zugang nur für Geimpfte und Genesene Einzelhändler üben Kritik an 2G-Regel

Kreis Viersen · Für den Einzelhandel gilt ab Samstag 2G: Nur Geimpfte und Genesene erhalten Zutritt zu Geschäften. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte. So mancher Händler hat dafür kein Verständnis.

Beim Juwelier in Anrath kann man klingeln: Lucas Stevens bedient zur Not die Kunden auch vor der Tür.

Foto: Norbert Prümen

(tref) Warteschlangen vor Geschäften, Security-Personal und Mitarbeiter des Einzelhandels, die Menschen kontrollieren, die einkaufen möchten. Das ist in vielen Großstädten schon Realität und wird ab Samstag auch im Kreis Viersen so sein. In NRW haben ab Samstag, 4. Dezember, grundsätzlich nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zum Einzelhandel, die Geschäfte müssen dies kontrollieren. Das teilte das Landesgesundheitsministerium am Freitag mit. Ausgenommen von der 2G-Regel sind nur Geschäfte des täglichen Bedarfs, etwa Supermärkte oder Apotheken.