Exhumierte Leiche: Selbstbedienung einer Pflegerin?
Die Angehörigen des 88-jährigen Tönisbergers erheben schwere Vorwürfe gegen die 63-jährige Witwe.
Tönisberg/Krefeld. Wie konnte eine Pflegehilfskraft in einem Krefelder Seniorenheim so einfach über das Hab und Gut eines 88-jährigen Bewohners verfügen?
Das fragen sich Angehörige des Mannes, der vor zwei Jahren gestorben war und dessen Leichnam vergangene Woche wegen des Verdachts auf ein Verbrechen auf dem Tönisberger Friedhof exhumiert worden war.
Die WZ hatte exklusiv berichtet, dass die Staatsanwaltschaft deshalb gegen die frühere Pflegerin (63) ermittelt. Sie hatte den Heimbewohner ein halbes Jahr vor dessen Tod geheiratet. Zuvor soll sie versucht haben, bei einer Notarin das Testament zu ihren Gunsten zu ändern. Als dies scheiterte, weil sich die Juristin weigerte, folgte einen Monat später die Trauung.
Die Schwiegertochter des im August 2008 auf dem Tönisberger Friedhof gestorbenen 88-Jährigen sagte der WZ, in dem Heim sei es den Mitarbeitern verboten, von Bewohnern persönlich Geschenke anzunehmen. Diese würden gesammelt und in einer Tombola unter den Beschäftigten verlost. Eine Heirat einer Mitarbeiterin mit einem Bewohner hingegen kann offenbar nicht untersagt werden. "Das Thema ist dort totgeschwiegen worden", sagt die Schwiegertochter.
Von dem Termin beim Standesamt ahnte in der Familie des 88-Jährigen niemand etwas. Das Sozialgericht, das sich mit einer Klage der 63-Jährigen auf Hinterbliebenenrente befasste, stellte hierzu fest: Angesichts des schlechten Gesundheitszustandes des Mannes und seiner Pflegebedürftigkeit sei zum "Zeitpunkt der Eheschließung mit dem baldigen Ableben" zu rechnen gewesen. Die Pflegerin habe "die Trauer und Einsamkeit" des Seniors ausgenutzt, befand das Sozialgericht.
Sowohl im früheren Bundesheimgesetz als auch im heutigen Wohn- und Teilhabegesetz gibt es nach Angaben der Stadt Krefeld - sie ist Heimaufsicht - Regelungen, die Mitarbeitern von Pflegeeinrichtungen untersagt, sich von Bewohnern Geld oder geldwerte Leistungen geben zu lassen. "Grundsätzlich besteht keine Möglichkeit, eine Heirat zwischen einem Mitarbeiter der Pflegeeinrichtung und einem Bewohner zu verhindern, sofern der Bewohner noch in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln", so Stadtsprecherin Angelika Peters.