Die Kreispolizei Viersen informiert Rad, E-Roller, Kutsche und Co. – wer wo fahren darf

Kreis Viersen · Rennradfahrer auf der Straße, Kutschen auf dem Radweg, E-Roller in der Fußgängerzone – vielen Verkehrsteilnehmern scheint es nicht klar zu sein, wo sie fahren dürfen und wo nicht. Zwei Experten der Kreispolizeibehörde klären auf.

Das Zusatzschild zeigt: In der Kempener Fußgängerzone (hier der Blick in die Rabenstraße) dürfen Radler fahren. Sie müssen sich aber an die Schrittgeschwindigkeit dort halten.

Foto: Birgitta Ronge

Mit dem Rad durch die Fußgängerzone, mit den Inlinern auf der Straße? Die Straßenverkehrsordnung macht klare Vorgaben, wer wo fahren muss oder darf. Die beiden Polizeihauptkommissare Martin Gennert und Tobias Stapper der Kreispolizeibehörde Viersen kennen sich genau aus. Der Verkehrssicherheitsberater und der Radverkehrsverantwortliche klären auf.