(naf/biro) Vollständig Geimpfte und Genesene müssen nicht mal mehr beim Besuch im Pflegeheim oder auf Hochzeiten einen Test vorlegen – wer keine Corona-Schutzimpfung oder Genesung nachweisen kann, muss hingegen künftig wieder häufiger zur Teststelle, wenn er zum Beispiel ins Restaurant möchte oder ins Fitnessstudio. Für Disko-Besuch oder Hochzeit reicht dabei kein Bürgertest: Dafür muss es ein PCR-Test sein.
NRW Es wird wieder mehr auf das Corona-Virus getestet
Kreis Viersen · Nach der neuen Corona-Schutzverordnung müssen Ungeimpfte zum Beispiel beim Besuch der Innengastronomie wieder ein negatives Testergebnis vorlegen. Trotz des größeren Andrangs werden bald Teststellen schließen.
25.08.2021
, 06:00 Uhr