NRW Zweitwohnung wird steuerpflichtig

Kempen · Um die Haushaltslage der Stadt zu verbessern, sollen Inhaber von Zweitwohnungen künftig in Kempen Steuern zahlen. Junge Leute, die auswärts studieren und noch bei den Eltern gemeldet sind, müssen für ihr Kinderzimmer nicht zahlen.

Junge Leute, die am Studienort ihren Hauptwohnsitz haben und bei den Eltern in Kempen noch mit Zweitwohnsitz gemeldet sind, müssen für ihr Kinderzimmer keine Steuer zahlen.

Foto: dpa-tmn/Bodo Marks

(biro) Wer in Kempen eine Zweitwohnung hat, soll dafür künftig Steuern zahlen. Nicht erfasst von der Regelung wird das klassische Kinderzimmer: Sind junge Leute, die am Studien- oder Ausbildungsort ihren Hauptwohnsitz haben, noch mit dem Zweitwohnsitz bei den Eltern in Kempen gemeldet, sollen sie für ihr Kinderzimmer nicht zahlen müssen, erklärt Kämmerer Jörg Geulmann, Beigeordneter der Stadt Kempen. „Dazu gibt es sogar Gerichtsurteile, dass das nicht zulässig wäre“, sagt Geulmann. Die Steuer soll auch nicht gelten für eine berufsbedingt gehaltene Nebenwohnung eines verheirateten, nicht dauerhaft von der Familie getrennt lebenden Berufstätigen und nicht für Mobilheime, Wohnmobile oder Campingwagen, die man für den persönlichen Lebensbedarf auf dem eigenen oder einem fremden Grundstück abstellt.