Flyer in Arbeit Stadt Kempen geht weiter gegen Schottergärten vor

Kempen · Seit Jahresbeginn können Kommunen in NRW leichter gegen Schottergärten vorgehen. Die verschärfte Landesbauordnung schließt diese zur Gartengestaltung explizit aus. Mit einer „Gartenpolizei“ ist in Kempen aber nicht zu rechnen.

Schotterungen und Kunstrasen sind zur Gestaltung von Gartenflächen nach der Landesbauordnung nun wörtlich ausgeschlossen.

Foto: Sven Schalljo

Die einen halten sie für pflegeleicht und sauber, die anderen sprechen von „Gärten des Grauens“: An Schottergärten scheiden sich die Geister. Nicht erlaubt sind die Steinflächen schon seit Jahren. So hieß es in der Landesbauordnung, dass nicht überbaute Flächen wasseraufnahmefähig gestaltet und begrünt werden müssen. Was mancher Eigenheimbesitzer so löste, dass er eine einzelne Zwergkonifere mitten in die Schotterfläche pflanzte. Doch so soll es nicht sein: Zu Jahresbeginn wurde die Landesbauordnung verschärft: Schotterungen und Kunstrasen sind zur Gestaltung von Gartenflächen nun wörtlich ausgeschlossen.