(biro) Nach Monaten der Dunkelheit dürfen Städte und Gemeinden das Licht an Wahrzeichen, Denkmälern und öffentlichen Gebäuden wieder einschalten. Es geht um die repräsentative Beleuchtung von Gebäuden: Zum 1. September hatte die Bundesregierung kurzfristige Maßnahmen beschlossen, um eine Energiemangellage zu vermeiden. Zu diesen Maßnahmen zählte neben dem Beleuchtungsverbot zu repräsentativen Zwecken beispielsweise auch die Absenkung der Raumtemperatur in Büros. Ursprünglich sollten die kurzfristigen Energiesparmaßnahmen bis zum 28. Februar gelten, waren dann aber bis zum 15. April verlängert worden. Heißt: Mitte April dürfen Städte und Gemeinden Denkmäler und Gebäude wie Rathäuser wieder anstrahlen – müssen es aber nicht.
Energiesparen in Kempen Städte dürfen das Licht wieder anmachen
Kempen · Nach Monaten der Dunkelheit können Städte und Gemeinden Mitte April an öffentliche Gebäuden und Wahrzeichen die repräsentative Beleuchtung wieder einschalten. In Kempen überlegt man noch, den Schalter wieder umzulegen.
05.04.2023
, 06:00 Uhr