Gynäkologin Julia Peters über das Verbot Kempener Gynäkologin: Schluss mit Babyfernsehen!

Interview | Kempen · Seit diesem Jahr ist das Babyfernsehen, wie der Wunsch-3D-Ultraschall für Schwangere genannt wird, verboten. Die WZ sprach mit der Kempener Gynäkologin Julia Peters über das neue Verbot.

Gynäkologin Julia Peters hält es für nicht sinnvoll, Videos zum Spaß von ungeborenen Kindern zu drehen.

Foto: Peters

Seit 1. Januar 2021 ist das sogenannte „Babyfernsehen“ verboten. 3D- und 4D-Ultraschalluntersuchungen, die medizinisch nicht notwendig sind, sondern einzig und allein gemacht werden, damit Eltern Bilder oder Filme ihres Ungeborenen erhalten, dürfen gynäkologische Praxen dann nicht mehr durchführen. Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung sind für werdende Mütter drei Basis-Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, die um die 10., die 20. und die 30. Schwangerschaftswoche stattfinden. Diese 2D-Untersuchungen dienen der regelmäßigen Kontrolle, ob die Schwangerschaft normal verläuft und ob sich das Kind altersgemäß ohne Fehlbildungen und Funktionsstörungen entwickelt. Die im Rahmen der normalen Schwangerschaftsvorsorge durchgeführten und von den Kassen bezahlten 2D-Untersuchungen wird es weiterhin geben. Wünschen schwangere Frauen mehr als drei Ultraschalluntersuchungen, sind diese Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) wie bisher auch selbst zu bezahlen. Die WZ sprach mit der Kempener Gynäkologin Julia Peters über diese neue Regelung und was sie eigentlich für Schwangere bedeutet.