Der Präsident des Deutschen Schaustellerverbandes, Albert Ritter, bringt es auf den Punkt: „Wir würden es begrüßen, wenn der Gesetzgeber die Kirmesplätze und ihre jugendlichen Besucher genauso schützen würde, wie es im Gesetz für Fußgängerzonen oder in der Umgebung von Kindergärten oder Jugendeinrichtungen geregelt ist.“ Das ist bislang nicht der Fall. Deshalb haben die Schausteller an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geschrieben und um Klärung, Regelung und Antwort gebeten. Bislang ohne eine Reaktion.
Cannabis-Konsum bei Stadtfesten Cannabis gehört nicht auf die Kirmes
Kempen · Die Legalisierung von Cannabis wirft viele offene Fragen auf. Gerade in der bevorstehenden Festsaison stehen Gastronomen, Schausteller und Schützen vor Problemen.
24.04.2024
, 06:00 Uhr