„Unser Haus würde ganz klar seinen Charakter verlieren“, sagt Gastronom Willi Hirschmann vom Restaurant „et kemp’sche huus“ in Kempen sofort, wenn er auf die sogenannte No-Show-Gebühr angesprochen wird. Diese Strafgebühr wird mittlerweile in den großen Nachbarstädten wie Düsseldorf und Köln dann erhoben, wenn Gäste einen Tisch reservieren und nicht absagen. Oder aber auch, wenn sie für acht Personen reservieren und nur mit drei Personen erscheinen, weil die anderen fünf „plötzlich krank geworden sind“. „Entschuldigung“, sagt da Nico Frass, Vorsitzender des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) im Kreis Viersen: „Diese fünf Leute sind doch auch morgens schon krank gewesen, da kann man doch bitte einmal kurz anrufen und Bescheid geben.“
Gäste halten Reservierungen nicht ein Noch keine No-Show-Gebühr in der Gastronomie
Kreis Viersen · Gastronomen im Kreis Viersen bleiben immer häufiger auf ihren Kosten für Personal und Zutaten sitzen, weil Gäste nicht rechtzeitig oder gar nicht ihre vorgenommenen Reservierungen absagen. Wie sie damit umgehen.
13.03.2024
, 06:00 Uhr