Neue Regelung ab 1. März Mietpreisbremse nun auch in Kempen

Kempen · Bezahlbarer Wohnraum ist auch in Kempen knapp. Die Landesregierung will nun Mieter in 57 Kommunen entlasten. Kritik gibt es vom Eigentümerverband Haus und Grund, der Mieterverein findet die Überarbeitung überfällig.

Der Verband Haus und Grund plädiert für einen Bau-Turbo.

Foto: Sven Schalljo

Die Mietpreisbremse gilt ab dem 1. März auch in Kempen. Die Landesregierung weitet die Regelung von bisher 18 auf insgesamt 57 Städte und Gemeinden aus. Damit soll der angespannte Wohnungsmarkt entlastet werden. Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Außerdem darf die Nettokaltmiete innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent steigen. In besonders angespannten Regionen soll außerdem eine Kündigungssperrfrist gelten. Diese soll Mieter vor einer Kündigung wegen Eigenbedarf schützen. Mietern darf erst acht Jahre nach Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen wegen Eigenbedarfs gekündigt werden – im Gegensatz zum gesetzlichen Regelfall von drei Jahren.