(biro) Spätestens bis zum 15. März müssen Beschäftigte in Kliniken, Senioren- und Pflegeheimen, Arztpraxen, Rettungsdiensten und ähnlichen Einrichtungen nachweisen, dass sie vollständig gegen das Coronavirus geimpft oder genesen sind. Die meisten Beschäftigten im Kempener Krankenhaus und in Seniorenheimen sind schon geimpft – nur in Einzelfällen führen die Einrichtungen derzeit noch Gespräche mit Mitarbeitern, die sich bislang nicht haben impfen lassen.
Impfpflicht für Personal in Kliniken und Pflegeheimen Das Pflege-Personal in Kempen ist fast komplett geimpft
Kempen/Tönisvorst · Beschäftigte in Kliniken und Pflegeeinrichtungen müssen bis Mitte März nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus geimpft oder genesen sind. Im Kempener Krankenhaus und in Seniorenheimen gibt es nur noch wenige Ungeimpfte.
31.01.2022
, 06:00 Uhr