Prozess: Haft wegen Vergewaltigung
Ein 34-Jähriger muss für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis, weil er seine ehemalige Lebensgefährtin vergewaltigt haben soll. Bis zum Schluss leugnet er die Tat.
<strong>Krefeld/Nettetal. "Ich habe mich noch gewehrt, doch es half nichts mehr." Maria W. (alle Namen geändert) bricht in diesem Augenblick in Tränen aus. Dem Krefelder Schöffengericht schildert sie sehr detailreich, wie Enrico P. die 34-Jährige am 26. März 2006 in ihrer Nettetaler Wohnung vergewaltigte. Den Tatvorwurf streitet der 41-Jährige weiterhin ab, auch nachdem ihn das Gericht wegen Vergewaltigung zu zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. "Ich nehme das Urteil nicht an. Es ist nicht korrekt, was hier mit mir passiert." Das Opfer und der Angeklagte lebten mehrere Jahre als Paar zusammen. Zwischendurch trennte sich Maria W. von dem Südeuropäer, unter anderem weil er Drogen konsumierte und aggressiv wurde. Seit Anfang 2006 stand zumindest für Maria W. fest, dass die Beziehung beendet war. Fortan sahen sie sich nur noch sporadisch. Am Tattag erschien Enrico P. bei Maria W., um eine Geldrate für einen Unfallschaden bei ihr zu bezahlen. Gleichzeitig sollte sie ihm die Haare schneiden und färben.
Schon beim Haare schneiden im Badezimmer berührte er sie immer wieder. "Ich möchte das nicht! Lass’ es bitte!", sagte Maria W. Mit ihrer hellen, hohen Stimme beschreibt sie dem Gericht ohne Unterbrechung die Tat: Zuerst konnte sie noch vor Enrico P. innerhalb der Wohnung flüchten. Doch dann packte er die Frau und vergewaltigte und demütigte sie im Wohnzimmer.
Ohne Regung verfolgt Enrico P. die Aussage und lauscht der Simultan-Übersetzung der Dolmetscherin. Den Blick richtet er stets auf das Opfer. "Warum sprichst du nicht die Wahrheit", tönt es plötzlich von der Anklagebank. "Ich sage die Wahrheit", bricht es aus Maria W. heraus. Nochmals spricht er sie in seiner Muttersprache direkt an. "Ich mache kein Theater", entgegnet sie unter Tränen.
Nach der Vergewaltigung verschwand der Angeklagte nicht sofort vom Tatort. "Cool" habe er sich verhalten, sagt Maria W. Erst der wiederholten Aufforderung zu gehen, kam er nach.
Die Tat zeigte das Opfer aus Scham zuerst nicht an. Aus diesem Grund ging sie auch nicht ins Krankenhaus. Zwei Bekannten offenbarte sie jedoch bald das Erlebnis - und Maria W. zeigte ihren Vergewaltiger doch an.
Der Verteidiger zweifelt die Tat an. Es würden keine objektiven Beweise existieren. Die mutmaßlichen kleinen, äußeren Verletzungen könnten eine andere Ursache haben. "Wir haben überhaupt keine Verletzungen im Vaginalbereich." Er fordert einen Freispruch für seinen Mandanten.
Das Gericht würdigt jedoch das konstante Aussageverhalten des Opfers und die detailreiche Schilderung der Tat. Und: "Man musste die förmlich dazu drängen, eine Strafanzeige zu machen", so der Richter.