Das Oberverwaltungsgericht NRW hat nach über zwei Jahren ein Urteil über den Bebauungsplan „Auf dem Zanger“ gesprochen Bebauungsplan ist unwirksam

St. Hubert · Das Oberverwaltungsgericht NRW hat den Bebauungsplan für das Neubaugebiet „Auf dem Zanger“ in St. Hubert aufgehoben, weil der Lärmschutz nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Anwohner wünschen sich eine dritte Zufahrt.

Noch wird an einigen Häusern im Neubaugebiet „Auf dem Zanger“ in St. Hubert weitergebaut. Der Bebauungsplan wurde vor wenigen Tagen per Gerichtsbeschluss als unwirksam erklärt. Dieses Urteil habe laut der Stadt Kempen aber keine Auswirkungen auf die Bestandsbebauung.

Foto: Lübke, Kurt (kul)

(cr/ msc) Es ist ein Thema, das Hans-Werner Pfetzer und die vor über vier Jahren gegründete Interessensgemeinschaft schon lange umtreibt: Das Neubaugebiet „Auf dem Zanger“ in St. Hubert und die damit verbundene Erschließung des Gebiets über „ihre Straße“. Bereits 2016, in der Aufstellungsphase des Bebauungsplans, hatte die IG ihre Bedenken bezüglich eines zu hohen Lärmaufkommens aufgrund des geplanten Zufahrtsverkehrs beim Bauamt geäußert. Wie unermüdlich Pfetzer, seine Frau und sieben weitere Haushalte dabei waren und noch immer sind, wird deutlich, wenn man mit dem St. Huberter über die vergangenen Jahre
spricht.