(sk) Die Fraktion der Partei „Die Linke“ im Kreis Viersen will sich mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster im Verfahren um die Landratswahl 2020 nicht zufrieden geben. „Wir haben die Beschwerde beim OVG eingereicht“, bestätigte Linke-Sprecher Oliver Tschallener unserer Zeitung. Nun muss das Gericht prüfen, ob nicht doch eine Revision des Urteils beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen werden muss. „Dazu müssen wir nachweisen, ob bei der Urteilsbegründung Fehler gemacht wurden. Und vielleicht ist die Sache ja auch von öffentlichem Interesse“, so Tschallener.
Wahlwerbung vor Landratswahl Linke reicht Beschwerde beim OVG ein
Kreis Viersen · Im Verfahren um die unerlaubte Wahlwerbung der Kreisverwaltung vor der Landratswahl 2020 will die Linke um eine Revision kämpfen.
06.03.2023
, 11:17 Uhr