Zur Stadtgeschichte von Nettetal Gerichtsstätten sind Ausflugsziel für Wanderer

Hinsbeck · Zur Euroga 2002+ wurden die mittelalterlichen Gerichtsstätten auf den Hinsbecker Höhen „erkennbar“ gemacht. Seitdem sind sie Ziel für viele Wanderer und Gruppen. Jetzt steht eine Erneuerung der Stätten an.

Das Bild zeigt den Gerichtsplatz „Geer“, der ebenfalls Teil der Hinsbecker Höhen ist.

Foto: Busch, Franz-Heinrich (bsen)/Busch, Franz Heinrich (bsen)

(hb) 500 Jahre lang bis ins 17. Jahrhundert wurden auf den Hinsbecker Höhen Versammlungen und Gerichte unter freiem Himmel abgehalten. Die Geer Hinsbeck war das Landgericht des Amtes Krickenbeck im Herzogtum Geldern und es bestand aus der Gerichts-Verhandlungsstelle „Geer“, der Hinrichtungsstätte „Galgenberg“ und der Bestattungsstelle der Hingerichteten, die „Geestekoul“. Zusätzlich verfügte Hinsbeck über ein Ortsgericht in der „Schöffenschlucht“. Vor knapp 20 Jahren, 2002, ließ der Verkehrs- und Verschönerungsverein (VVV) Hinsbeck im Rahmen der Gartenschau Euroga 2002+ diese historisch bedeutsamen Gerichtsstätten wiederherstellen. Die Landschaftsplanerin Maya Kothe gestaltete diese vier Stätten in einer zeitgemäßen Formensprache: Der Gerichtsplatz auf der Hinsbecker Höhe als gerahmte, helle Lichtung; der Galgenplatz auf der Kuppe über der Nette-Niederung mit Sicht aus dem dunklen Kiefernwald in die Weite; die Geestekoul mit schmalen Wegabschnitten im Bruchwald; die Schöffenschlucht als zugängliche Senke im Wald. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Digitalisierung gab jetzt einstimmig grünes Licht für die Erneuerung der Stätten. Über die Leader-Region, in der neben Nettetal die Kommunen Straelen, Geldern und Kevelaer zusammenarbeiten, soll ein Förderantrag an die Bezirksregierung gestellt werden. Das Projektauswahlgremium der Leader-Region muss allerdings dem Hinsbecker Projekt erst noch zustimmen. Die Projektkosten belaufen sich auf rund 62 500 Euro. Darin enthalten sind die Kosten für die Instandsetzung als auch Kosten für Maßnahmen im Umfeld. Der Eigenanteil wird je nach Förderzusage bei 35 oder 50 Prozent liegen. Die Mittel werden unter Vorbehalt nachträglich in den Wirtschaftsplan 2022 vom Nettebetrieb aufgenommen.