Auf Internetseiten der Bundesregierung klingt es einfach: „Für Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen gilt die Gaspreisbremse ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar.“ Daran – und auch an der ebenfalls ab 1. März geltenden Strompreisbremse – hat sich im Prinzip und auch für Nettetal nichts geändert. Alleine: Wie hoch die Bremswirkung exakt für jeden Kunden individuell ausfällt, können die Stadtwerke Nettetal momentan noch nicht sagen. Der Grund, so das Unternehmen: Software-Probleme.
Ermittlungs-Problem bei Stadtwerken Nettetal Software-Problem: Kunden der Stadtwerke brauchen Geduld
Nettetal · Die Kunden der Nettetaler Stadtwerke werden sich noch gedulden müssen, bis der Effekt der Gas- und Strompreisbremse für sie im Einzelfall exakt ermittelt ist. Das Unternehmen hat Probleme mit der Software.
17.03.2023
, 06:00 Uhr