Die Regeln in Nettetal Darf Opa nach dem Tod wirklich die Radieschen von unten ansehen?

Nettetal · In Wien ist es erlaubt, Obst und Gemüse auf Friedhöfen anzubauen. Ein Blick in die Friedhofssatzung der Stadt zeigt: In Nettetal ist das auch nicht verboten – unter bestimmten Bedingungen.

Friedhofsverwalter Walter Pois zeigt ein mit Tomaten bepflanztes Grab auf dem Matzleinsdorfer Friedhof in Wien. Dort ist der Anbau von Obst und Gemüse auf Friedhöfen erlaubt.

Foto: dpa/Matthias Röder

Der Herr von Ribbeck auf Ribbeck im Havelland sagt: „Ich scheide nun ab. Legt mir eine Birne mit ins Grab.“ Die Hauptfigur des Gedichts von Theodor Fontane verteilt zu Lebzeiten gerne die Früchte seines Birnenbaums an die Kinder im Ort. Von Ribbeck traut seinem knausrigen Sohn allerdings nicht zu, diese Tradition weiterzuführen. Deshalb wünscht er sich, mit einer Birne begraben zu werden. Drei Jahre später sprießt ein Birnenbaumsprößling aus seinem Grab heraus – „so spendet Segen noch immer die Hand des von Ribbeck auf Ribbeck im Havelland.“ Es ist ein deutscher Klassiker, genauso wie die Frage: „Darf man das eigentlich?“