. Das geplante Bürgerbegehren für eine um drei Jahre verlängerte Fortführung der Primus-Schule erfüllt nach Auffassung der Viersener Stadtverwaltung die rechtlichen Voraussetzungen nicht. Sie empfiehlt daher dem Stadtrat, das Bürgerbegehren in seiner Sitzung am 13. Dezember für unzulässig zu erklären.
Bürgerbegehren in Viersen Primus-Schule: Stadt hält das Bürgerbegehren für unzulässig
Viersen · Die Vorprüfung einer Anwaltskanzlei ergab: Die Begründung des Bürgerbegehrens ist fehlerhaft. Die Initiative muss 5000 fertig gedruckte Zettel einstampfen. Wie sie jetzt dennoch die Verlängerung des Schulversuchs erreichen will.
03.12.2022
, 06:00 Uhr