Kreis Viersen FDP: Kreistag muss nicht in Berufung

Kreis Viersen · Nun empfiehlt auch die FDP Landrat Andreas Coenen (CDU), sein Amt ruhen zu lassen. Im Kreistag wollen die Freidemokraten grundsätzlich einem Berufungsverfahren vor dem OVG nicht zustimmen.

Die FDP sieht keine Notwendigkeit, dass der Kreistag für ein Berufungsverfahren vor dem OVG zur Landratswahl stimmt.

Foto: Röse, Martin

Landrat Andreas Coenen (CDU) kann selbst gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, seine Wahl sei wegen verdeckter Wahlwerbung ungültig und müsse wiederholt werden, in Berufung gehen. Darauf weist die FDP hin. „Wir haben uns rechtlich beraten lassen“, sagt Felix Grams, Vorsitzender der Freidemokraten im Kreis Viersen. „Zwar hatte die Partei Die Linke die Kreisverwaltung verklagt, aber der Landrat war vom Gericht beigeladen worden. Deshalb kann er selbst Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.“