(hb) Der Rat der Gemeinde Niederkrüchten ist mehrheitlich der Beschlussempfehlung der Verwaltung gefolgt, das Bürgerbegehren zur Sanierung des Freibades aus formalen Gründen als unzulässig festzustellen. In geheimer Wahl stimmte der Rat mit 19 Ja-Stimmen und neun Nein-Stimmen bei sechs Enthaltungen ab.
Die Bäderfrage in Niederkrüchten Niederkrüchtener Rat erklärt Bügerbegehren für unzulässig
Niederkrüchten · Mit 19 von 34 Stimmen stellte der Gemeinderat Niederkrüchten die Unzulässigkeit des ersten Bürgerbegehrens zur Sanierung des Freibades fest. Jetzt bringen die Grünen einen Antrag für einen Ratsbürgerentscheid ein.
24.02.2022
, 06:00 Uhr