(hb) Vorgeschlagen war, das erste Bürgerbegehren für die Sanierung des Freibades als „unzulässig“ abzulehnen. Doch dazu kam es erst gar nicht. Bürgermeister Kalle Wassong (parteilos) erklärte gleich zu Beginn des Tagesordnungspunktes, die Gemeinde habe um 17.26 Uhr ein zweites Gutachten von den Initiatoren des Bürgerbegehrens erhalten. Damit die Mitglieder des Rates Zeit hätten, die Argumentation der Rechtsanwälte nachzuvollziehen, schlug die Verwaltung vor, das Thema nicht am Dienstag, sondern in einer Sondersitzung am 22. Februar zu behandeln. Die Verschiebung beschloss der Rat einstimmig.
Bäderfrage in Niederkrüchten Bürgerbegehren bekommt Sondersitzung
Niederkrüchten · Am Dienstag hat der Rat den Punkt Bürgerbegehren von der Tagesordnung genommen. Das Thema soll am 22. Februar in einer Sondersitzung behandelt werden. Der Grund ist eine zweite juristische Stellungnahme. Was diese enthält.
10.02.2022
, 06:00 Uhr