Gesetz trifft Viersener Einrichtung Kinderhaus bangt um Finanzierung

Viersen · Laut Gesetzesvorgabe ist das Kinderhaus Viersen verpflichtet, pädagogische Fachkräfte vorzuweisen. Refinanziert werden die Kosten dafür seit 2021 allerdings nicht mehr. Warum das mehr und mehr zum Problem wird.

Einrichtungsleiterin Anke Burka (2.v.l.), Pflegedienstleiterin Ingrid Quasten (r.), Anke Buchholz vom Leitungsteam (2.v.r.) und Sozialpädagogin Nadine van der Aar (l.) sorgen sich um die Finanzierung der pädagogischen Fachkräfte.

Foto: Bianca Treffer

Es sind fünf Buchstaben, die es in sich haben und das Kinderhaus Viersen nunmehr seit vier Jahren belasten. Die Rede ist vom IPReG. Die Abkürzung steht für Intensivpflege- und Rehabilitationsgesetz. Dieses wurde Ende Oktober 2021 unter dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erlassen. Die Gesetzesänderung kippte die Finanzierung von pädagogischen Kräften in Pflegeeinrichtungen und traf das Kinderhaus Viersen mit voller Wucht.