Die knapp unter 500 Bewohner des Camps der Kohle-Gegner von „Ende Gelände“ am Hohen Busch in Viersen müssen ihre persönlichen Daten angeben. Bisher hatte die Gruppe „Ende Gelände“ mit anonymen Corona-IDs gearbeitet. Das aber reichte den Behörden nicht aus. Nun entschied das Oberverwaltungsgericht Münster zugunsten der Behörden. „Ende Gelände“ hatte per Eilantrag versucht, diese Erfassung zu verhindern.
Ende Gelände in Viersen Kontaktdaten der Aktivisten müssen erfasst werden
Viersen. · Das Oberverwaltungsgericht entschied: Die knapp 500 Teilnehmer des Camps von „Ende Gelände“ am Hohen Busch dürfen wegen der Corona-Pandemie nicht anonym bleiben.
26.09.2020
, 06:00 Uhr