Eine Kastrations- und Registrierungspflicht von freilaufenden Katzen beschäftigt die Politik im Kreis Viersen seit mehreren Jahren. Im Mai 2018 beantragte die SPD-Fraktion eine ordnungsbehördliche Verordnung des Kreises mit einem Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für Freigänger-Katzen aus Privathaushalten. Nun wurde eine entsprechende Verordnung in Kraft gesetzt. Halter von Freigänger-Katzen im Kreis Viersen müssen von nun an ihre Tiere kastrieren und registrieren lassen, sonst drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 1000 Euro.
Tierhaltung im Kreis Viersen Sicherheit durch Katzenschutzverordnung
Kreis Viersen · Halter von Freigänger-Katzen müssen ihre Tiere ab sofort kastrieren lassen. Eine entsprechende Verordnung wurde dafür im Kreis Viersen in Kraft gesetzt. Bei Verstoß droht ein Bußgeld bis zu 1000 Euro.
07.04.2022
, 06:00 Uhr