Der Kreis Viersen will an zahlreichen Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h begrenzen. Betroffen sind alle Streckenabschnitte, an denen parallel, durchs Mittelbankett getrennt, ein Radweg verläuft. Umgesetzt werden soll das Tempolimit Zug um Zug, jeweils bei Sanierung des Radweges. Darüber informierte die Kreisverwaltung die Politik in der jüngsten Sitzung des Kreisbauausschusses. Christian Böker, Leiter des Amts für digitale Infrastruktur und Verkehrsanlagen, betonte, dass je nach örtlichen Gegebenheiten auch weiter Tempo 100 gelten könne. „Das werden wir in jedem Einzelfall prüfen.“ Hintergrund für das geplante neue Tempolimit ist die Verkehrssicherheit der Radfahrer. Die Radwege an Landstraßen müssen seit einer im Jahr 2012 in Kraft getretenen Richtlinie eine Mindestbreite von 2,50 Meter haben. „Viele Bestandsradwege im Kreis Viersen weisen aber nur die bis dahin für eine Radwegbenutzungspflicht erforderliche Mindestbreite von zwei Metern auf oder wurden mit 2,20 Metern Breite hergestellt“, erklärt Böker. „Dies erhöht zudem den Komfort für Radfahrer und wird den gestiegenen Anforderungen zum Beispiel für die Nutzung und Begegnungen von Lastenrädern gerecht.“
Mobilität im Kreis Viersen Kreis plant Tempo 70 auf Landstraßen
Kreis Viersen · Betroffen sind die außerörtlichen Kreisstraßen, an denen sich Radwege befinden. Dort soll künftig im Regelfall die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 auf 70 km/h reduziert werden. Was steckt dahinter?
02.06.2023
, 06:00 Uhr