Im Mordprozess um den Tod der dreijährigen Greta aus Viersen wurde die 25-jährige angeklagte Erzieherin am Mittwoch vor dem Landgericht Mönchengladbach für schuldfähig erklärt. Eine psychiatrische Sachverständige konnte weder eine krankhafte seelische Störung noch eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung feststellen.
Mordprozess im Fall Greta Gutachterin befindet Angeklagte für voll schuldfähig
Mönchengladbach/Viersen · Die angeklagte Erzieherin ist laut Gutachterin nicht psychisch krank, sondern eher überfordert gewesen. Ihr droht lebenslange Haft für den Mord an der kleinen Greta.
21.01.2021
, 06:00 Uhr