(mrö) Jetzt gilt die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen. Betroffen sind neben Kliniken und Pflegeeinrichtungen unter anderem auch Arzt- und Zahnarztpraxen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Tageskliniken oder Rettungsdienste. Die Impfpflicht gilt etwa auch für Hausmeister, Transport-, Küchen-, oder Reinigungspersonal sowie Friseure oder Fußpflegerinnen. Doch noch ist völlig unklar, wie viele Personen im Kreis Viersen genau betroffen sind. Sicher ist aber schon, dass das Gesundheitsamt für die Kontrolle externes Personal vom Land bekommen wird. Unklar ist aber ebenfalls, wie viele Personen das sein werden.
Corona im Kreis Viersen Teil-Impfpflicht lässt noch viele Fragen offen
Kreis Viersen · Bis Dienstag mussten Beschäftigte im Gesundheitsbereich ihren Arbeitgebern ihren Impfstatus mitteilen. Von April an wird der Kreis Viersen die Impfpflicht durchsetzen. Doch noch ist gar nicht klar, wie viele Verfahren es geben wird.
17.03.2022
, 06:00 Uhr