Hat die Bauverwaltung der Stadt Viersen zu Unrecht weitreichende Befreiungen bei Baugenehmigungen erteilt? Die Obere Bauaufsicht kommt nach einer Fachaufsichtsbeschwerde der Partei Die Linke zu einer klaren Antwort: Nein, die von der Stadt Viersen eingeräumten Befreiungen bei Baugenehmigungen waren rechtens. „Es haben sich nach Prüfung Ihrer Fachaufsichtsbeschwerde keine Anhaltspunkte für ein fachaufsichtliches Einschreiten gegenüber der Stadt Viersen als untere Bauaufsichtsbehörde ergeben“, schreibt Kreisdirektor Ingo Schabrich an die Partei. Aufgefallen war bei der Prüfung aber, dass Viersener Bauverwaltung bei einem Neubau an der Alten Süchtelner Landstraße rechtsfehlerhaft die falsche Bauordnung bei der Befreiung zugrunde gelegt habe. „Dennoch besteht keine Veranlassung, fachaufsichtlich auf eine Aufhebung der Baugenehmigung hinzuwirken“, schreibt Schabrich. Er erklärt: „Zum einen ist auch bei dieser Baugenehmigung erkennbar, dass sich die Befreiungen am Maßstab anderer Befreiungen ... im Umfeld ... orientiert und diesen nicht überschreitet.“ Zum anderen habe die Stadt Viersen dargelegt, dass auch unter Anwendung der korrekten Bauordnung das Bauvorhaben befreiungsfähig gewesen wäre. Schabrich: „Die untere Bauaufsicht bei der Stadt Viersen wurde gebeten, mit dem Bauherrn nochmals Kontakt aufzunehmen und auf eine Heilung hinzuwirken.“
Neubauten in Viersen Bauaufsicht: Genehmigungen rechtens
Viersen · Die Obere Bauaufsicht hat die Fachaufsichtsbeschwerde der Linken geprüft und kommt zum Ergebnis: Die von der Stadt Viersen erteilten Baugenehmigungen sind rechtens. In einem Fall aber habe die Stadt falsch gehandelt.
08.03.2022
, 06:00 Uhr