Die Suspendierung der Rektorin der Gemeinschaftsgrundschule Rahser in Viersen wegen der Missachtung von Corona-Regeln ist nach Auffassung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) rechtmäßig. Eine „ordnungsgemäße Dienstausübung“ der Frau sei nicht zu erwarten, erklärte das Gericht in Münster am Dienstag. Damit bestätigte das Gericht einen Eilbeschluss des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts vom Juni.
NRW Suspendierung ist rechtmäßig
Viersen · Seit April ist eine Viersener Grundschulleiterin suspendiert – weil sie in der Schule keine Maske trug. Gegen die Entscheidung klagte die Frau und erlitt jetzt eine Niederlage. Manche Eltern sehen das Urteil des OVG kritisch.
08.09.2021
, 06:00 Uhr