Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs Tanzlehrer zieht Berufung zurück

Kreis Viersen/Mönchengladbach · Ein wegen sexuellen Missbrauchs verurteilter Tanzlehrer aus dem Kreis Viersen zog bei der Berufungsverhandlung am Montag seinen Einspruch gegen die Gefängnisstrafe zurück. Seine Begründung löste bei Gericht Kopfschütteln aus.

Unser Foto zeigt den Tanzlehrer (links) aus dem Kreis Viersen beim Prozessauftakt im April. Gegen das Urteil legte der 38-Jährige Berufung ein – aus einem sehr speziellen Grund.

Foto: Eva-Maria Geef

Der im Mai wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie Jugendlichen und dem Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilte Tanzlehrer aus dem Kreis Viersen muss seine Gefängnisstrafe antreten. Gegen das damalige Urteil des Jugendschöffengerichts hatte der 38-jährige Familienvater Rechtsmittel eingelegt. Beim Berufungstermin am Montag zog er diese überraschend zurück.